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Grundlage für Erfassung und Bekämpfung von Antisemitismus

„Arbeitsdefinition Antisemitismus“ (IHRA)

Seit Herbst 2017 folgt die Bundesregierung zur frühzeitigen Erkennung und Bekämpfung von Antisemitismus einer internationalen Definition. Sie orientiert sich an einer Vorlage der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die wir hier im Wortlaut dokumentieren.

Um Antisemitismus frühzeitig zu erkennen und somit besser bekämpfen zu können, hat sich die Bundesregierung im Herbst 2017 einer internationalen Definition von Antisemitismus angeschlossen. Sie lautet:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“

Diese Definition ist rechtlich nicht bindend. Das Bundeskabinett empfiehlt jedoch, sie zur Grundlage für Bildung, Justiz und Polizei zu machen.

Als Orientierung diente eine Vorlage der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), der 31 Mitgliedsstaaten angehören. Die Ursprungsfassung wurde 2005 von Vertretern/innen des Office for Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR), des European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC) sowie weiteren Experten/innen entwickelt. Ziel war es damals schon, auf europäischer Ebene eine Grundlage für die Erfassung und Bekämpfung von Antisemitismus zu etablieren. Die Arbeitsdefinition sollte Polizei, Behörden und politische Akteure dabei unterstützen, Antisemitismus zu erkennen und eine Vergleichbarkeit in der Erfassung antisemitischer Vorfälle bzw. Straftaten ermöglichen.

Im Folgenden dokumentieren wir die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA im Wortlaut1:

 

Arbeitsdefinition von Antisemitismus

Am 26. Mai 2016 beschloss das Plenum in Bukarest die Annahme der nachstehenden nicht rechtsverbindlichen Arbeitsdefinition von Antisemitismus:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen und religiöse Einrichtungen.“

Um die IHRA bei ihrer Arbeit zu leiten, können die folgenden Beispiele zur Veranschaulichung dienen:

 

Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt unheilvolle Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.

 

Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:

 

  • Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremistischen Religionsanschauung sowie die Beihilfe zu solchen Taten oder ihre Rechtfertigung.
  • Falsche, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden oder die Macht der Juden als Kollektiv – insbesondere aber nicht ausschließlich die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Juden.
  • Das Verantwortlichmachen der Juden als Volk für tatsächliches oder unterstelltes Fehlverhalten einzelner Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder sogar von Nicht-Juden.
  • Das Bestreiten der Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) oder der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer und Komplizen während des Zweiten Weltkrieges (Holocaust).
  • Der Vorwurf gegenüber den Juden als Volk oder dem Staat Israel, den Holocaust zu erfinden oder übertrieben darzustellen.
  • Der Vorwurf gegenüber Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
  • Das Aberkennen des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.
  • Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird.
  • Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
  • Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
  • Das kollektive Verantwortlichmachen von Juden für Handlungen des Staates Israel.

 

Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).

Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsziele, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Juden in Verbindung gebracht werden.

Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen. Eine solche Diskriminierung ist in vielen Ländern verboten.

Anmerkungen

1 „Arbeitsdefinition von Antisemitismus“, International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). Online

 

 

Bildnachweis: inkje / photocase.de

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